Frostgefahr für Wasserleitungen!
Frostgefahr besteht bei Rohbauten, unbewohnten Häusern, Gartenwasserleitungen und bei Wasserzählern die in Schächten montiert sind. Wenn die Wasserleitung sorgfältig entleert ist, kann ihr auch der kälteste Winter nichts anhaben.
Wer einen Wasseranschluss auf seinem Grundstück hat, muss jene Leitungen, die nicht frostsicher verlegt sind vor der Frostperiode entleeren.
Die Entleerung erfolgt durch:
• Absperren des Hauptschiebers durch das Verbandspersonal – bitte kontaktieren Sie unsere Wassermeister Günther Hartl, Rene Kropfmüller oder Kay Stark
• Öffnen des Entleerungsventils
• Öffnen aller Wasserentnahmestellen auf dem Grundstück
• Sicherung von Wasserzählern in Schächten und in frostgefährdeten Gebäuden durch verhüllen mit Wärmedämmmaterial wie Styropor oder Glaswolle.
Achten Sie darauf, dass kein Wasser mehr in die Leitungen gelangt, sonst kann es im Winter zu erheblichen Frostschäden kommen für die der Verband keine Haftung übernimmt!
Bild: Viorel Vasadi / Pixabay